Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.02.2000

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.1999 - 5 B 102.99   

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https://dejure.org/1999,6144
BVerwG, 22.12.1999 - 5 B 102.99 (https://dejure.org/1999,6144)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1999 - 5 B 102.99 (https://dejure.org/1999,6144)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 5 B 102.99 (https://dejure.org/1999,6144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erfüllung der Kriterien deutscher Volkszugehörigkeit - Darlegungslast und Beweislast im Vertriebenenrecht - Reichweite des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 5 B 102.99
    Danach muß für die Erfüllung der Kriterien deutscher Volkszugehörigkeit gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG n.F. - anders als nach früherem Recht - zusätzlich zur Abstammung und zur Erklärung zur deutschen Nationalität bzw. einem auf andere Weise bekundeten Bekenntnis zum deutschen Volkstum die Vermittlung bestätigender Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur hinzutreten (siehe BVerwGE 102, 214 und Beschluß vom 26. März 1999 - BVerwG 5 B 80.99 -).

    Die Kläger halten die zu dieser Frage bereits ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 102, 214 für überholt, weil nach "heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse(n) ... die Weitergabe des deutschen Volkstums nicht mehr durch die Sprache, sondern vielmehr vor allem durch die Religion und die Religionszugehörigkeit erfolgt".

  • BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76

    Rückforderung von Leistungen - Unterbrechung der Ausbildung - Student -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 5 B 102.99
    Es gibt keine Anhaltspunkte, daß in diesem Bereich außerhalb gesetzlicher Vermutungs- und Anscheinsregeln grundlegend anderes gelten könnte, als daß für anspruchsbegründende Tatsachen - hier diejenigen des § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG - die Darlegungs- und gegebenenfalls Beweislast regelmäßig derjenige trägt, der sich des betreffenden Anspruchs berühmt, und daß nach Maßgabe der Zielvorstellungen der Anspruchsnorm Ungewißheiten und Unklarheiten bei der Beweislastentscheidung zum Nachteil desjenigen ausgehen, in dessen Verantwortungs- und Verfügungssphäre diese fallen (vgl. BVerwGE 55, 288 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92

    Vertriebene - Juden - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszugehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 5 B 102.99
    Daß und in welchem Sinne Beweiserleichterungen zu Umständen greifen können, bezüglich derer der Antragsteller sich unverschuldet in Beweisnot befindet, hat der für das Vertriebenenrecht seinerzeit zuständige 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits klargestellt (vgl. z.B. Urteil vom 29. Juni 1993 - BVerwG 9 C 40.92 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - 12 A 3769/04

    Erteilung eines Aufnahmebescheides eines russischen Volkszugehörigen nach dem

    vgl. zur Beweis- und Darlegungslast bzgl. der Bestätigungsmerkmale im BVFG: BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 5 B 102.99 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2014 - 11 A 2320/13

    Erteilung eines Aufnahmebescheids bei Vorliegen eines Härtefalls i.R.d.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 5 B 102.99 -, juris, Rdnr. 6.
  • VG Köln, 07.07.2021 - 10 K 7492/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 5 B 102.99 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2020 - 11 E 702/20 - und Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 11 A 3898/19 -.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12616
BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99 (https://dejure.org/2000,12616)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2000 - 5 B 102.99 (https://dejure.org/2000,12616)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 5 B 102.99 (https://dejure.org/2000,12616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzlicher Ausschluss von Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse - Rechtskräftigkeit einer Entscheidung der Vorinstanz bei Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - Fordern von bestätigenden Merkmalen im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 des ...

  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.12.1999 - 5 B 105.99
    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Wenn der Senat demgegenüber in der Sache BVerwG 5 B 105.99 (BVerwG 5 C 37.99) in dritter Besetzung diese wortgleich auf Seite 3 des dortigen Beschwerdeschriftsatzes enthaltene Passage anders gewürdigt hat, so mag das dem § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht gerecht geworden sein, bindet aber das Bundesverwaltungsgericht (§ 132 Abs. 3 VwGO) und vermag einen Anspruch auf Gleichbehandlung nicht zu begründen.
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - SGb 1999, 358 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - SGb 1999, 358 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81

    Folgen eines Verstoßes des Gerichts gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - SGb 1999, 358 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 B 85.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Berechnung der Begründungsfrist der

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - SGb 1999, 358 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beseitigung unanfechtbarer das rechtliche Gehör

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - SGb 1999, 358 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 12.09.1989 - 5 B 57.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wiederaufnahme eines durch

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Gegenvorstellungen gegen einen Beschluß, durch den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen ist, aus Rechtsgründen ausgeschlossen (Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273).
  • BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99

    Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Daß die Prozeßbevollmächtigten der Kläger in dem Verfahren BVerwG 5 B 95.99, das zur Zulassung der Revision geführt hat (BVerwG 5 C 40.99), eine wortwörtlich identische Beschwerdebegründung vorgelegt haben, trifft nicht zu.
  • BVerwG, 21.12.1999 - 5 B 95.99
    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Daß die Prozeßbevollmächtigten der Kläger in dem Verfahren BVerwG 5 B 95.99, das zur Zulassung der Revision geführt hat (BVerwG 5 C 40.99), eine wortwörtlich identische Beschwerdebegründung vorgelegt haben, trifft nicht zu.
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